So funktioniert der Familienpool
Wer ein größeres Vermögen noch zu Lebzeiten an seine Erben übertragen will, kann es in eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft einbringen, auch „Familienpool“ genannt. Das hat viele Vorteile und ist konfliktärmer, als die einzelnen Vermögensgegenstände auf die jeweiligen Erben zu verteilen.
Für welche Ziele eignet sich der Familienpool?
Der vorausschauende Vermögensinhaber gestaltet die Übertragung seines Vermögens aktiv, vor allem, wenn er größere Bestände an Immobilien, Wertpapieren, Unternehmensanteilen und ähnliches zu vererben hat. Mit dem Familienpool kann er folgende Ziele erreichen:
- Das Vermögen kann bereits zu Lebzeiten auf Kinder und ggf. Enkelkinder übertragen werden, nach Bedarf schrittweise.
- Das Familienvermögen wird als Ganzes erhalten, die Vermögensgegenstände müssen nicht einzeln auf bestimmte Kinder und Enkelkinder überschrieben werden.
- Der Vermögensinhaber behält die größtmögliche Flexibilität und Kontrolle über das übertragene bzw. zu übertragende Vermögen bis zum Tode; insbesondere muss er sich im Alter nicht einschränken oder seine Rechte auf Nießbrauch- oder Wohnrecht reduzieren lassen.
- Das Vermögen wird vor dem unerwünschten Zugriff Dritter geschützt (Gläubiger, Geschiedene, Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder).
- Steuervorteile werden bestmöglich ausgenutzt, insbesondere der Schenkungssteuerfreibetrag für Kinder und Enkelkinder durch eine schrittweise Übertragung sowie ggf. Einkommenssteuervorteile.
So funktioniert der Familienpool
Der Familienpool ist eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft, in die der Schenker sein Vermögen einbringt (bündelt oder „poolt“). Gesellschafter sind neben dem Schenker seine Erben, also in der Regel die Kinder und ggf. die Enkelkinder, die durch die Übertragung bestimmte Anteile erhalten. Als Rechtsformen stehen zur Auswahl:
- Personengesellschaften (meist Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GbR oder Kommanditgesellschaft/KG)
- Kapitalgesellschaft (GmbH, vor allem bei Unternehmensvermögen)
Wichtigstes Gestaltungsinstrument ist der Gesellschaftsvertrag. Die jeweilige Rechtsform erlaubt in allen Fällen, dem Schenker eine bestimmende Rolle als Gesellschafter zuzuweisen, z.B. über die dauerhafte alleinige Geschäftsführung. Darüber hinaus kann die Art der Gewinnausschüttung an die Mitgesellschafter hinsichtlich der Höhe und der Steuervorteile gestaltet werden. Die Abfindung bei Ausscheiden sollte niedrig festgelegt sein, um den Austritt aus der Gesellschaft bzw. den Verkauf von Anteilen zu verhindern. Im Laufe der Jahre kann der Schenker sich dann stufenweise zurückziehen, so wie er es für angemessen hält und es seinen Bedarfen entspricht.
Damit der Familienpool passgenau gegründet und gestaltet werden kann, sind erbrechtliche sowie gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte zu prüfen und zweckmäßig zu verbinden. Lassen Sie sich von einem Experten beraten.
Stand 25.05.2018